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Informationen für Selbsthilfekontaktstellen

Einem Engagement pflegender Angehöriger in der Selbsthilfe kommt eine immer größere Bedeutung als Alltagsbewältigungshilfe und als Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe zu. Selbsthilfegruppen stärken Eigenverantwortung und Selbstbestimmung, sie fördern die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung der besonderen und stark herausfordernden Problemstellungen in der Pflegesituation, insbesondere bei der Pflege im häuslichen Bereich.

Selbsthilfegruppen wirken gesundheitsfördernd und entlastend durch gegenseitige Hilfe innerhalb der Gruppen und durch nach außen gerichtete Aktivitäten zum Beispiel in Form von Unterstützungsleistungen für Gleichbetroffene. Sie helfen aktiv bei der Bewältigung der Lebenssituation und wirken dem Risikofaktor Isolation und nachhaltender Einsamkeit pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger entgegen.

Die hohen Anforderungen, denen sich pflegende Angehörigen schon bei der Gestaltung des täglichen Lebens mit der Pflegetätigkeit, der eigenen Berufstätigkeit, der Familie usw. zu stellen haben, erfordern allerdings eine ganz besondere Unterstützung von Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger durch Selbsthilfekontaktstellen vor allem bei organisatorischen und administrativen Aufgaben. Das ist eine große Herausforderung. Mit finanzieller Förderung gemäß § 45d SGB XI können sich Selbsthilfekontaktstellen dieser Aufgabe stellen. Nachfolgend hilfreiche Informationen und einige Praxisbeispiele.

Die Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 geändert. Die neue Regelung schreibt vor, dass 15 Cent je Versicherten für die Unterstützung der Selbsthilfe im Bereich Pflege von den Pflegekassen aufzuwenden sind. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen beteiligen sich an dieser Förderung mit insgesamt 10 Prozent des Fördervolumens. Insgesamt stehen damit mehr als 12 Millionen Euro aus den Pflegeversicherungssystemen zur Verfügung.

Mehr Informationen in der Rubrik "Förderung / Pflege"

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§ 45d SGB XI: Summen nach Königsteiner Schlüssel
Mögliche Summe Zuschuss gemäß § 45d SGB XI je Bundesland ab 2019
Ursula Helms | März 2019

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung im Jahr 2008 wurde ein weiteres Handlungsfeld der Beteiligung geschaffen, vergleichbar mit der Patientenbeteiligung gemäß § 140f SGB V. Mit dieser Pflegereform wurde ein Beteiligungsrecht der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene verankert. Es bestehen Mitspracherechte zum Beispiel bei der Vereinbarung von Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und bei der Vereinbarung von Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität.

Eine Weiterentwicklung erfolgte 2012 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Der mit diesem Gesetz neu geschaffene § 118 SGB XI regelt die Beteiligung von Interessenvertretungen und die systematische Einbeziehung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Ende März 2013 trat die Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung (PfleBeteiligungsV) in Kraft.

Maßgebliche Organisationen nach dieser Verordnung sind der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. – Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V., die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Pflegebedürftigenbeteiligungsverordnung

Linksammlung

PflegeSelbsthilfe Berlin
Ratgeber: Unterstützung für Angehörige in Berlin (2020)
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Titelbild der Publikation

Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer in Deutschland im Jahr 2013
NAKOS 2014

 

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Geld ist nicht alles, aber ohne Förderung geht es auch nicht
Selbsthilfeengagement von pflegenden Angehörigen braucht Unterstützung.
Ursula Helms | 2014

Gemeinschaftliche Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen
Rahmenbedingungen, Wirkung und Fördermöglichkeiten
Ursula Helms | 2020

Datenauswertung der Befragung ROTE ADRESSEN 2019 mit Schwerpunkt Pflege
NAKOS FactSheet mit Angaben zur Selbsthilfeunterstützung pflegender Angehöriger (Juli 2020)
NAKOS 2020

Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
Übersicht von Studienprojekten aus dem Bereich der Pflege alter, hilfebedürftiger und behinderter Menschen

Modellprojekte in der Pflege
GKV Spitzenverband: Forschungsstelle Pflegeversicherung

Helms, Ursula: Handout für ein Statement im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages am 19.10.2016, S. 10f., Kurzprotokoll der 26. Sitzung